News des Schweizerischen Verbandes für Geokunststoffe SVG

SVG-Newsletter September 2023

Der neue SVG-Newsletter ist nun auch Online in drei Sprachen abrufbar. Mit den folgenden Links kommen Sie auf den Newsletter der jeweiligen Sprache:

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SVG-Newsletter August 2023

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SVG Hauptversammlung 2022 / Tief.Bau.Tex.6

Die nächste SVG Hauptversammlung steht vor der Tür und findet dieses Jahr am 18.05.2022 im Rahmen der Fachtagung Tief.Bau.Tex.6 an der HTW in Chur statt. Die Tief.Bau.Tex.6 hat mit dem Schwerpunkt «Schützen und Drainieren» in diesem Jahr ein genauso vielseitiges wie herausforderndes Themenfeld auf dem Programm. Weitere Infos finden Sie über die untenstehenden Links. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Einladungskarte Tief.Bau.Tex.6 / Details zur Tief.Bau.Tex.6

SVG-Newsletter Mai 2022

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SVG-Newsletter November 2021

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SVG-Newsletter März 2021

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SVG-Newsletter November 2020

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SVG-Newsletter April 2020

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SVG-Newsletter November 2019

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SVG-Newsletter April 2019

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SVG Hauptversammlung 2019 / Tief.Bau.Tex.5

Die nächste SVG Hauptversammlung steht vor der Tür und findet dieses Jahr am 21.05.2019 im Rahmen der Fachtagung Tief.Bau.Tex.5 an der HTW in Chur statt. Die Tief.Bau.Tex.5 hat mit dem Schwerpunkt «Infrastrukturbauten» in diesem Jahr ein genauso vielseitiges wie herausforderndes Themenfeld auf dem Programm. Weitere Infos finden Sie über die untenstehenden Links. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Einladungskarte Tief.Bau.Tex.5 / Details zur Tief.Bau.Tex.5

SVG-Newsletter Dezember 2018

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SVG-Newsletter Juli 2018

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Der Schweizerische Verband für Geokunststoffe SVG erinnert an die Etikettierungspflicht für Geokunststoffe

Seit 2014 gilt in der Schweiz das neue Bauproduktegesetz und dessen Verordnung. Dieses Regelwerk verpflichtet alle Hersteller per Gesetz, die Geokunststoffe der Norm entsprechend zu etikettieren. Diese Vorschrift vereinfacht auf der Baustelle die Identifikation des Produktes und verhindert, dass in der Hektik des Alltages das falsche Geotextil eingebaut wird. Somit leistet die Etikettierungspflicht einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Bauwerken.

Die Geokunststoffe im SVG-Register (früher Produktekatalog), unterliegen einer Fremdüberwachung. Damit wird sichergestellt, dass die Produkte und deren Etikettierung den Anforderungen nach Gesetz und Norm entsprechen. Das SVG Register kann auf der Website des Verbandes (www.geotex.ch) kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden.

So sieht eine normkonforme Etikette für Geokunststoffe aus:

SVG_Etikettierung_2017

Aus Sicht der Bauherrschaft

Der SVG ist ein Zusammenschluss von Firmen, Institutionen und Fachleuten an der Schnittstelle zwischen Nachfrager und Anbieter. Im Interesse aller Beteiligten leistet der Verband einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Qualitätssicherung im Geokunststoff-Markt. Die SBB als hochprofessionelle und anspruchsvolle Auftraggeberin ist daran interessiert, Leistungen und Produkte in einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis einzukaufen. Lesen Sie im folgenden Bericht von Kilian Gerber, SBB AG, und Norbert Tholl, Solutions GmbH, wie das in der Praxis funktioniert.

SBB – Nachhaltigkeit gelebt
Die SBB bestellt möglichst dauerhafte, robuste und unterhaltsarme Produkte. So oder so ähnlich hört man dies von vielen Unternehmen. Doch wie erreicht man dieses Ziel in der Praxis, so dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ nicht nur gemäss der „derzeitigen Mode“ verwendet wird? Für die SBB bedeutet Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang, dass möglichst langlebige Produkte eingebaut werden – im Oberbau für eine mindestens 40-jährige und im Unterbau und bei der Entwässerung für eine mindestens 60-jährige Nutzungsdauer.

Für Bauprodukte, deren Anwendung einer harmonisierten Europäischen Norm unterliegen, gilt das Bauproduktegesetz (BauPG). Dies können zum Beispiel Geotextilien sein, welche eine Trenn- (Vlies auf Planum) oder Filterfunktion (Gewebe im Entwässerungsgraben) beim Bau von Geleisanlagen erfüllen.

Die Europäischen Norm (im oberem Fall die EN 13250) schreibt dabei vor, welche Prüfungen mit den Geotextilien wie durchzuführen sind, jedoch im Allgemeinen nicht, welche Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Dies wird national geregelt und dann zum Beispiel als Schweizer Norm (in oberem Fall SN 670241) vom VSS (Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) publiziert. Das CE-Zeichen auf den Geotextilien besagt „nur“, dass der Prozess, welcher die Europäisch Norm vorgibt, eingehalten wird, jedoch nicht, ob die Schweizer Mindestanforderungen erfüllt werden! Mit anderen Worten: Das CE-Zeichen belegt, dass das Produkt in der Schweiz zwar gehandelt, der Fachplaner jedoch bestimmt, ob das Produkt auch eingebaut werden darf.

Werden in der Schweiz Geotextilien mit Lieferlosen ab 10‘000 m2 angeliefert, sind gemäss Schweizer Norm SNR 670245 Baustellenkontrollen vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass das richtige Produkt auf die Baustelle gelangt, es richtig eingebaut wird und es die nationalen technischen Anforderungen erfüllt.

Die SBB nutzen das „SVG Register für Geokunststoffe“
Der 1981 gegründete Schweizerische Verband für Geokunststoffe (SVG) publiziert jährlich das „SVG Register für Geokunststoffe“ mit über 120 Geokunststoffen für die Funktionen Trennen, Filtern und Drainieren. Damit stehen Ingenieuren, Planern und Bauunternehmern alle funktionsrelevanten Daten die verwendeten Geokunststoffe zur Verfügung. Zudem erfüllen die aufgeführten Produkte das in der Schweizer Norm geforderte Sicherheitsniveau.

Gemäss Schweizer Norm SNR 670245 können Baustellenkontrollen entfallen, wenn die Geotextilien fremdüberwacht werden. Alle Produkte im „SVG Register für Geokunststoffe“ werden unter gleichen Bedingungen in einem akkreditierten Labor geprüft und mittels Stichproben laufend kontrolliert (freiwillige Fremdüberwachung). Somit sind für Produkte aus dem „SVG Register für Geokunststoffe“ zeitaufwendige Baustellenkontrollen nicht erforderlich. Das „SVG Register für Geokunststoffe“ steht Interessierten kostenlos zur Verfügung.

Die SBB nutzt das „SVG Register für Geokunststoffe“ als Basis für die Erstellung einer eigenen Produktliste. Diese Liste ist Bestandteil einer „Ausführungs- und Qualitätsvorschrift für Geokunststoffe“ der SBB, welche eine geplante Nutzungsdauer von mindestens 40 Jahren für den Oberbau und mindestens 60 Jahre für Unterbau und Entwässerungen anstrebt. Neben einer Vorgabe bei der Produktauswahl wird weiterhin ein Kontroll- und Prüfplan vorgegeben.

Ausnahmen
Werden in Sonderfällen Produkte eingesetzt welche nicht im SVG Register für Geokunststoffe gelistet sind, müssen diese eine Einzelfallprüfung durchlaufen (Nachweis der Konformitätsbewertung, Prüfberichte von akkreditierten Labors zu den geforderten Eigenschaften sowie der Beständigkeit und eine Baustellenkontrolle gemäss SNR 670245).

Positive Erfahrungen
Mit Umsetzung dieser Qualitätssicherungsmassnahmen kann der hohe Qualitätsstandard realisiert werden, welcher aus der erwarteten Nutzungsdauer resultiert.

Einen grossen Teil der Qualitätssicherungsarbeit übernimmt dabei der SVG durch die Pflege des SVG Registers. Geokunststoffe, welche im SVG Register gelistet sind, werden freiwillig fremdüberwacht und bedürfen daher nicht einer zusätzlichen Baustellenkontrolle. Dadurch kann nicht nur die Qualität hochgehalten werden, sondern gleichzeitig wird der Baustellenablauf optimiert, da vor Einbau keine Produkte kontrolliert werden müssen.

Die SBB ist an einer hohen Ausgangsqualität interessiert, da mittel- bis langfristig nachhaltig erstellte Bauten wirtschaftlicher sind. Die SBB hat mit dem gewählten Prozess gute Erfahrungen gesammelt, so dass auch in Zukunft daran festgehalten werden soll.

Nützliche Verweise
Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS): http://www.vss.ch/

Das SVG Register für Geokunststoffe 2016/2017 ist online

Der Schweizerische Verband für Geokunststoffe SVG publiziert jährlich das SVG Register mit über 120 Geokunststoffen für die Funktionen Trennen, Filtern und Drainieren. Damit stehen Ingenieuren, Planern und Bauunternehmern alle funktionsrelevanten Daten von in der Schweiz verwendeten Geokunststoffen zur Verfügung. Zudem erfüllen die aufgeführten Produkte das in der Schweizer Norm geforderte Sicherheitsniveau.

Alle Produkte, die im SVG Register aufgeführt sind, werden unter gleichen Bedingungen in einem neutralen Labor geprüft und mittels Stichproben laufend kontrolliert. Für jedes Produkt wird ein Datenblatt mit den garantierten Mindest- und Höchstwerten für die verschiedenen Eigenschaften erstellt und publiziert. Damit können Preis und Qualität der Geotextilien objektiv miteinander verglichen werden. Für Ingenieure, Planer, Bauunternehmer und nicht zuletzt auch die Bauherrschaften bedeutet dies mehr Sicherheit, Qualität und Transparenz im Markt für Geotextilien. Nach wie vor wichtig ist jedoch, dass die Planer in den Ausschreibungen die in den VSS/SN Normen vorgegebenen Minimalanforderungen als verbindliche Kriterien vorgeben und ausschliesslich Geotextilien zulassen, welche im SVG Register für Geokunststoffe eingetragen sind. Diese Datenblätter können kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden: SVG Register für Geokunststoffe.

Das SVG Register für Geokunststoffe vereinfacht die Umsetzung des neuen Bauproduktegesetzes

Seit 2014 gilt in der Schweiz das neue Bauproduktegesetz und dessen Verordnung. Dieses Regelwerk verpflichtet alle Hersteller per Gesetz, einen Beweis der „Zwecktauglichkeit“ ihrer Produkte zu erbringen. Alle Hersteller von Geokunststoffen müssen obligatorisch die CE-Kennzeichnung nachweisen und für alle Produkte eine Leistungserklärung erstellen.

Der Handel mit Geokunststoffen ist ein internationales Geschäft. Deshalb macht das den internationalen Normen angepasste, schweizerische Bauproduktegesetz auch im Binnenmarkt Sinn. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Bauwerken und bildet die Grundlage zur Markttransparenz. Nur mit der Umsetzung im hektischen Baualltag tut man sich zuweilen schwer. Der Handel, Bauunternehmer und Ingenieure sowie Bauherrschaften beklagen den zusätzlichen, administrativen Aufwand, die geforderte Beweisführung und die Prüfung der auf die Baustelle gelieferten Produkte nach Norm SN 670 245_NA ist nicht so einfach zu realisieren.

Keine Baustellenprüfung für im SVG Register gelistete Geokunststoffe

Die gute Nachricht: Die im SVG Register für Geokunststoffe gelisteten Produkte erfüllen die Anforderungen des schweizerischen Bauproduktegesetzes bezüglich Dokumentation. Im Weiteren sind die gelisteten Produkte von Baustellenprüfungen befreit. Die Prüfungen der Geokunststoffe durch den Verband anhand von gezogenen Mustern aus dem Handel und mit Stichproben von Baustellen sowie die Publikation der in der Norm geforderten Mindest- und Höchstwerte, entsprechen der in der Norm SN 670 245_NA „Baustellenkontrolle“ dargestellten Fremdüberwachung. Somit sind die verantwortlichen Auftraggeber von zusätzlichen Qualitätsprüfungen entlastet. Das Produkteblatt aus dem SVG Register für Geokunststoffe entspricht dem geforderten Qualitätsbeweis.